EltVTR

Richtlinien über elektr. Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen - M-EltVTR (Fassung Dezember 1997)

Türen in Flucht- und Rettungswegen können durch elektrische Türverriegelungen gesichert werden. Die elektrischen Türverriegelungen werden seit dem 01.05.1999 gemäß der EltVTR (Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen) zugelassen. Gemäß EltVTR gehören zur Fluchttüranlage Steuerung, Nottaste und elektrische Verriegelung. Sie arbeitet nach dem Ruhestromprinzip.

Das auf der Wand montierte Türterminal stellt dank „Zwei-Hand-Bedienung“ eine effektive Hemmschwelle gegen Missbrauch dar. Bei Nutzung des Nottasters wird vor Ort ein Alarm generiert. Diese Alarmierung soll vor dem Mißbrauch des Notausgangs schützen. Die Verknüpfung der elektrischen Türverriegelung mit der Brandmeldeanlage ist möglich. Die gesicherten Notausgänge werden im betroffenen Brandabschnitt automatisch stromlos geschaltet.

Zusätzlich zu den bauaufsichtlichen Anforderungen bieten elektrische Türverriegelungen Schnittstellen für die Anbindung von Zutrittskontrollanlagen und Integration in das zentrale Gebäudemanagement.

Der Betreiber hat die jährlichen Prüfungen zu veranlassen und die Bescheinigungen der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Die elektrische Verriegelung hat gem. EltVTR nach dem Ruhestromprinzip zu arbeiten. Sie besteht aus einem Verriegelungselement (Flächenhaftmagnet, Fluchttüröffner, Bolzenschloss etc.), einer Steuerung (z.B. GfS Türterminal, GfS FWS 02), einem Auslöseelement (z.B. GfS e-Bar®, GfS Türterminal, Notschalter). Beim Betätigen des Auslöseelementes wird das Verriegelungselement stromlos geschaltet und entriegelt. In bestimmten Anwendungsfällen kommen übergeordnete zentrale Fluchttürsteuerungen zum Einsatz.

Das GfS Türterminal (mit integrierter Steuerung, Sirene, Blitzleuchte und Notschalter) ist in Türennähe oder auf dem Türflügel zu montieren. Die Höhe von 1200 mm sollte bei der Montage nicht überschritten werden. Die empfohlene optimale Höhe beträgt 850 mm, damit auch Kinder und Rollstuhlfahrer den Schalter errei­chen können. Der Flächenhaftmagnet wird auf den Türrahmen oder im Durchgangsbereich, die Haftgegenplatte auf dem Türblatt montiert. Bei der Montage darf die lichte Durchgangshöhe von 2 m nicht unterschritten werden. Flächenhaftmagnete lassen sich einfach montieren und auch nachträglich an vor­handenen Türen anbringen (Aufbaumontage). Es müssen keine Veränderungen oder Ausschnitte an den Türzargen vorgenommen werden. Diese Aussage gilt nicht für die Nachrüstung von Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften. Gemäß eines Schreibens vom 1.12.2009 des Institutes für Bautechnik (Berlin) können Elektromagnete nachträglich nur´ mit Zustimmung des Türenherstellers zulassungskonform an Feuerschutzabschlüssen angebracht werden. In diesen Fällen ist ggf. der Sicherheitstürschließer mit integriertem elektrischem Verriegelungselement eine Option.