ALLGEMEINES

Ein Fluchtweg oder Rettungsweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg – meist innerhalb des Gebäudes – der im Falle einer notwendigen Flucht am schnellsten zum nächsten Ausgang ins Freie bzw. zu einem Notausgang führt. Gleichzeitig ermöglicht er der Feuerwehr, Lösch- und Rettungsmaßnahmen von außen vorzunehmen und Leben zu retten.Die Wege müssen so bemessen sein, dass die Personen, die sich zum Zeitpunkt einer besonderen Gefahr, wie einem Brand, in einem Gebäude oder anderem Objekt aufhalten, dieses möglichst schnell verlassen können. Fluchtwege dürfen weder vorübergehend noch dauerhaft verstellt werden.

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Türen in Rettungswegen dürfen während der Betriebszeiten eines Gebäudes nicht verschlossen sein bzw. müssen sich einfach mit einem Handgriff in Fluchtrichtung öffnen lassen.
Ausnahmen ergeben sich aus der Nutzungsart der Gebäude (z.B. Hotel- und Krankenzimmer, die an schmalen Fluren liegen).
Für die Mindestabmessungen von Rettungswegen gibt es Verordnungen, Normen und Richtlinien, die beim Bau von Gebäuden zwingend einzuhalten sind. So ist in Deutschland z.B. in der Musterversammlungsstättenverordnung der ARGEBAU (Fassung Mai 2002) folgende Regelung enthalten:
Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss mindestens 1,20 m betragen. Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss für die darauf angewiesenen Personen mindestens betragen bei:

  • Versammlungsstätten im Freien sowie Sportstadien 1,20 m je 600 Personen
  • anderen Versammlungsstätten 1,20 m je 200 Personen. Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig.
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Weiterführende Informationen, z.B. Grundlagen in der Verordnung für Arbeitsstätten (Arb.Stätt.V), Musterbauordnung (MBO) oder die Regelung der Benutzung von Rettungszeichen finden Sie hier.

NOTAUSGANGS- UND PANIKVERSCHLÜSSE GEMÄSS DIN EN 179/1125

Rechtliche Grundlagen
Flucht- und Rettungswege gemäß DIN EN 179

Hilfreiche Information über die Norm und mögliche Einsatzgebiete.

Rechtliche Grundlagen
Flucht- und Rettungswege gemäß DIN EN 1125

Hilfreiche Information über die Norm und mögliche Einsatzgebiete.

Seit dem 1.4.2003 liegen nach einer entsprechenden Koexistenzphase die harmonisierten Europanormen DIN EN 179 und DIN EN 1125 vor. Diese Normen wurden in die Bauregelliste B des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) eingetragen und somit ab 27.2.2004 im Deutschen Baurecht verankert. 
Die Deutsche Bauaufsicht vertritt die Ansicht, dass europäische Normen nur den Handel und nicht die Verwendung regeln und existierende nationale Regelungen auf die DIN EN 179/1125 keinen Bezug nehmen. Insofern wird seitens der Bauaufsicht an die Fluchtwege nur die Forderung gestellt, dass diese "leicht und in voller Breite zu öffnen sein müssen". Aus diesem Grund wurden die Normen DIN EN 179/1125 wieder aus der Bauregelliste Teil B (Ausgabe 2006/1) gestrichen.
Dies bedeutet, dass Hersteller von Verschlüssen (Schlösser, Panikstangen etc.) für Rettungswege weiterhin Produkte in den Verkehr bringen dürfen, die nicht den EN-Normen entsprechen. Empfehlenswert ist in vielen Fällen der Einsatz von Produkten, die gemäß DIN EN 179/1125 geprüft sind, da sie dem neuesten Regeln der Technik entsprechen.